Leistung der Krankenkasse


Behandlungspflege nach SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) umfasst alle Maßnahmen der Krankenbehandlung, die ärztlich verordnet und von einer Pflegefachkraft durchgeführt werden. Dabei geht es um Leistungen, die der Heilung, der Besserung oder der Linderung von Krankheiten und deren Folgen dienen.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V gehören zum Beispiel:

  • Verbandswechsel
  • Wundversorgung
  • Injektionen z.B. Insulingabe
  • Medikamentengabe
  • Blutzuckerkontrolle
  • Blutdruckmessung
  • Katheterwechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Inhalationen
  • usw.

Diese Leistungen werden von speziell geschulten Pflegefachkräften erbracht und von den Krankenkassen finanziert. Der Anspruch auf Behandlungspflege besteht, wenn die ärztliche Verordnung vorliegt und der Patient zu Hause lebt.


Beispiel:


Die Angehörigen kontaktieren den Pflegedienst, um Hilfe bei der Medikamentengabe für ihren Vater zu erhalten. Der Pflegedienst bestätigt die Erbringung dieses Services und beantragt beim Hausarzt eine Verordnung für die Medikamentengabe. Sobald die Verordnung vom Pflegedienst abgeholt und an die zuständige Krankenkasse verschickt wurde, beginnt die Versorgung beim Kunden. Die Kosten für die Leistung werden vollständig von der Krankenkasse übernommen.