Pflegeberatung

Sie haben ein Pflegegrad und beziehen Pflegegeld

Dann brauchen sie bei Pflegegrad 2&3 ein halbjährliches Beratungsprotokoll nach §37.3 SGB XI
damit sie weiter Ihre Leistungen beziehen können. 
Bei Pflegegrad 4&5 benötigen sie dies sogar jedes Quartal. 

Ab jetzt haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite. 

Wir unterstützen Sie.

Ansprechpartner

Frank Schwanitz

Hi mein Name ist Frank, ich kümmere mich um die Beratungseinsätze. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung in allen Bereichen an. Egal ob Pflege, Unterstützung im Haushalt oder die reine Information. 

So kommen Sie JETZT zu Ihrer Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Kontaktformular

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Terminvereinbarung

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Pflegegeld ist sicher!

Wir erledigen gemeinsam mit Ihnen ihre Pflegeberatung, sie erhalten wichtige Tipps & ihr Pflegegeld ist sicher!

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